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   VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18   

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VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18 (https://dejure.org/2018,10418)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2018 - 11 B 24/18 (https://dejure.org/2018,10418)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2018 - 11 B 24/18 (https://dejure.org/2018,10418)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17

    Duldung unter der Auflage der Wohnsitznahme in Landesunterkunft

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18
    Diese Vorschrift enthält für die Auflage zur Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung eine spezielle Grundlage, die insbesondere hinreichend bestimmt ist und auch die Befugnis umfasst, eine Anordnung zur Verpflichtung der Wohnsitznahme in einer bestimmten Unterkunft zu erlassen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

    Die gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen sind unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten im Rahmen der Ermessensentscheidung angemessen abzuwägen (mwN: OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

    Zu Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei den Maßnahmen zur Ausreisevorbereitung, deren Aufnahme das Landesamt prognostiziert hat, auch um erfolgversprechende Maßnahmen (zu diesem Erfordernis OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18
    Ein Anspruch lediglich auf Grund einer "Soll"-Regelung- wie sie § 25b AufenthG darstellt- genügt auch dann nicht, wenn kein atypischer Fall vorliegt (BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31/14).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18
    Der Ablehnungsbescheid ist im November 2005 bestandskräftig geworden, mithin nach Inkrafttreten der Norm zur Sperrwirkung in § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG und ist damit auch auf den Fall des Antragstellers anwendbar (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2008- 1 C 37/07).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12

    Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18
    Zwar wäre die Anordnung einer Wohnsitzauflage ermessensfehlerhaft, weil zweckwidrig, wenn absehbar ist, dass die vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers entfallen wird, weil er einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, Rn. 10, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18
    Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91).
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